Stören Windenergieanlagen Erdbebenmessstationen

05/12/2020

Die CDU Walzbachtal weist darauf hin, dass die geplanten Windenergieanlagen (WEA) am Heuberg in Weingarten die Erdbebenmessstationen am KIT und in Bretten stören könnten.

Eine Station des geologischen Dienstes in NRW spielt derzeit die Hauptrolle  im Streit um den Bau von WEA. Auch in Hessen wird dieses Phänomen diskutiert. Das Problem: Windräder erzeugen durch die Bewegung des Rotors Schwingungen, die sich im Boden in Form von elastischen Wellen ausbreiten.

Laut dem Bundesverband WindEnergie wird seit einiger Zeit von Betreibern seismologischer Stationen bzw. von den geologischen Diensten der Länder und des Bundes vorgebracht, WEA in der Nähe solcher Erdbebenmessstationen seien ein Störfaktor für eine ordnungsgemäße Messung. Die WEA verursachen aufgrund der Windlasten und der Rotationsbewegungen seismische Wellen, also Schwingungen, die sich über den Turm und das Fundament der Windräder in den Untergrund übertragen und sich dort als elastische Wellen in alle Richtungen ausbreiten. Die Frequenzen dieser Schwingungen seien identisch mit den charakteristischen Frequenzen von Erdbeben und ein nachträgliches „Herausrechnen“ der Störsignale sei aufgrund der sich ständig ändernden Drehbewegungen der Rotoren nur sehr eingeschränkt möglich. Dabei nehme der Störeinfluss mit zunehmender Entfernung abhängig vom geologischen Untergrund ab.

Da die Anzahl der WEA stetig zugenommen hat und das Problem nun ein Maß erreicht hat, das für die Messstationen kritischer wird, ist das Thema erst in den letzten Jahren aufkommen. Derzeit beschäftigt sich die Uni Münster im Rahmen eines Forschungsprojektes mit dem Thema. Dieses u.a. von der EU geförderte Projekt läuft bis Mai 2021.

In Baden-Württemberg wurde im Erlass des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur vom 12. Dezember 2012 ein Schutzabstand von Windenergieanlagen festgeschrieben. Der Radius wurde von 3 km durch einen gemeinsamen Erlass des Wirtschafts- und des Umweltministeriums Baden-Württemberg im Juni 2016 auf einen Radius von 5 km erweitert. Grund dafür sei, dass der bisher bestehende Schutzabstand sehr wahrscheinlich nicht ausreiche, um von Windenergieanlagen ausgehende Störungen im kurzperiodischen Frequenzbereich zu vermeiden. Eine sinnvolle Lösung zur Verminderung dieser Störungen sei nicht gegeben.

Experten wie Wolfgang Friederich von der Ruhr-Universität Bochum und Klaus Stammler vom Seismologischen Zentralobservatorium Hannover, haben bereits 2013 einen Schutzabstand von mehr als 17km gefordert. Zunehmend machen sich Zielkonflikte bei der Flächenausweisung in den Regionalplänen bemerkbar.

Eine für 2022 geplante neue Gefahrenkarte stuft die Erdbebengefahr vielerorts deutlich höher ein. Deutschland ist derzeit in Erdbebenzonen von 0 bis 3 eingeteilt. Weite Teile Badens befinden sich momentan in Zone 1, das bedeutet eine geringe Gefährdung. Doch das wird sich bald ändern. Denn derzeit wird eine neue Erdbebenkarte in die EU-Richtlinien für erdbebensicheres Bauen integriert. Für die Städte und Gemeinden entlang des Rheingrabens gilt dadurch bald ein deutlich höheres Erdbebenrisiko. Dies stärkt die Notwendigkeit und die Zuverlässigkeit der Erdbebenmessstationen. Immerhin gehen beim Landeserdbebendienst am Regierungspräsidium Freiburg mehrere Beben am Tag ein. Es ist daher unabdingbar, dass Messungen störungsfrei erfolgen, so dass die Gefahr größerer Beben rechtzeitig erkannt werden kann. Am KIT befindet sich eine Starkbeben-Messstation und in Bretten eine Detektionsstation. “In Anbetracht, dass die damalige Forderung von mehr als 17km Schutzabstand sich auf kleinere Anlagen im Regionalplan bezogen hat, ist die Forderung für die größten geplanten Anlagen Deutschlands mit 247m Gesamthöhe und deutlich stärkeren Schwingungen mehr als berechtigt”, so die CDU Walzbachtal. 

Das durch die Städte Baden-Baden, Ettlingen und der Gemeinde Malsch angestoßene  Gerichtsverfahren gegen den Regionalverband, zu der Grundsatzfrage, ob die Windkraftplanung des Regionalverbandes rechtens ist, war für die Kläger erfolgreich.  Am Freitag verkündete der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, dass die Teilfortschreibung Windkraft im Regionalplan ungültig ist. U.a. ist ein Argument der, den die CDU Walzbachtal unabhängig der Klage ebenfalls kommuniziert hat: Die Referenzanlage im Regionalplan ist mit 100m im Vergleich mit der geplanten Anlage erheblich niedriger. Auch das hier angesprochene Problem der Erdbebenmessstationen wird aufgrund der kleineren Referenzanlage im geplanten Projekt in Weingarten unterschätzt. 

Tino Villano
Pressesprecher CDU Walzbachtal

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert