Haushaltsrede der CDU/Junge Liste Fraktionsvorsitzenden Sven Weigt.

10/02/2024

Haushaltsrede der CDU / Junge Liste Fraktion am 25.01.2024 – Fraktionsvorsitzender Sven Weigt


Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Schnaudigel,
sehr geehrte Damen und Herren Kreisräte,
werte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
werte Vertreter der Presse,
sehr geehrte/r Zuhörerinnen und Zuhörer,

wenn wir heute den Haushalt des Landkreises für das Jahr 2024 nach der zweiten Lesung öffentlich verabschieden, scheint dieser auf den ersten Blick vielleicht etwas unspektakulär auszusehen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Kreisumlage nicht angehoben werden soll, waren auch die bisherigen Diskussionen sehr unaufgeregt. Dennoch lohnt sich wie immer ein Blick auf das umfassende Zahlenwerk, nicht nur deshalb, weil es die Arbeitsgrundlage für unser Handeln darstellt, sondern auch bemerkenswerte Zahlen und Zukunftstendenzen aufweist. Deshalb müssen und wollen wir uns heute die Zeit dafür nehmen.
Bemerkenswert sind aus Sicht der CDU / Junge Liste Fraktion
– das Rekordvolumen von rund 663 Mio. € und
– die Rekordsteuerkraft der Städte und Gemeinden mit 804 Mio. €.
– Weitere Rekordzahlen sind die 340 Mio. € Etat im Sozialhaushalt
– und die Rekordinvestitionen mit rund 105 Mio. € allein im Jahr 2024.
– Der Darlehensstand verdoppelt sich nahezu im Jahr 2024.
– Darüber hinaus steigen die Personalkosten auf rund 135 Mio. €.
– Der Mittelabfluss für das im Bau befindliche Landratsamt als Behördenzentrum ist auf Basis der von uns beschlossenen Kostenberechnung im Haushalt und der mittelfristigen Finanzplanung dargestellt und finanziert.
– Zudem bleibt die Kreisumlage, wie bereits erwähnt, bei 27,5 Prozentpunkten, steigt allerdings in der Prognose auf 34 Prozentpunkte in der Spitze an.

Sehr geehrte Damen und Herren,

sind diese Rekordzahlen Grund zur Freude oder gar zu Euphorie oder sind bestimmte Zahlen und Tendenzen eher besorgniserregend?
Aus unserer Sicht trifft beides zu!

Die positive Nachricht ist aus unserer Sicht: Wir haben mit unserer Kreispolitik gemeinsam in den vergangenen Jahren ein solides Fundament erarbeitet. Die großen Herausforderungen bleiben dennoch auch in Zukunft bestehen. Besorgniserregend ist, und das zeigen der Haushalt 2024 sowie die 10 Jahres – Betrachtung in aller Deutlichkeit, dass der Staat nicht erwirtschaftet was er ausgibt und das auch auf die kommunalen Ebenen also den Landkreisen und Gemeinden durchschlägt. Dabei versuchen Bund und Land das Konnexitätsprinzip für ihre politischen Versprechen immer wieder aufs Neue zu umgehen. Die Handlungsspielräume werden durch weiteren Bürokratieaufbau statt Abbau und hohe Standards immer enger und Bund und Land verschließen weiterhin die Augen vor der Endlichkeit von personellen und finanziellen Ressourcen.

In den nächsten Minuten möchte ich für die CDU / Junge Liste Fraktion u.a. auf diese Punkte näher eingehen, da diese für die Kreispolitik wesentlich sind.

Das Rekordvolumen von 663 Mio. € dürfte bei einer Rekordinflation in den vergangenen Jahren eher niemanden verwundern. Dies muss sich zwangsläufig auch im Kreishaushalt widerspiegeln. Insbesondere die Steigerung auf der Ausgabenseite stellt uns vor größere Herausforderungen. Grund zur Freude ist jedoch bei der zweiten Rekordzahl zu sehen. Die Steuerkraft der Städte und Gemeinden im viertgrößten Landkreis von Baden-Württemberg stieg in diesem Haushalt zugrundeliegendem Basisjahr 2022 abermals deutlich an und erreicht mit 804 Mio. € ein Rekordniveau. Nicht nur die absolute Summe, sondern auch die Steigerung gegenüber dem Vorjahr mit rund 90 Millionen € haben wir in dieser Größenordnung bisher noch nicht gesehen. Dies spricht für die Stärke der Städte und Gemeinden im Verbund und als Grundlage der Arbeit des Landkreises Karlsruhe. Bei gleichbleibendem Hebesatz der Kreisumlage bedeutet dies Mehreinnahmen von rund 23 Mio. € für den Landkreis. Besorgniserregend ist allerdings, dass allein die Steigerung im Sozialetat mit rund 40 Millionen € fast doppelt so hoch ausfällt. Es ist für uns ein eindeutiges Indiz dafür, dass der Staat mehr Geld ausgibt als er einnimmt. Leider ist diese Tendenz schon mehrere Jahre absehbar, und an dieser Stelle wiederholen wir uns jährlich, auch kaum von uns direkt beeinflussbar. Auf Anfrage der CDU / Junge Liste Fraktion im Jugendhilfesozialausschuss wurde von der Kreisverwaltung im September vergangenen Jahres nochmals eindrucksvoll dargestellt, dass bei einem Haushaltsvolumen von 340 Mio. € ein verschwindender Bruchteil reine Freiwilligkeitsleistungen des Landkreises Karlsruhe darstellen und damit durch unser politisches Handeln auf kommunaler Ebene beeinflussbar ist.
Der Teilhaushalt 3 Jugend und Soziales beansprucht davon beispielsweise 239,2 Mio. € netto.
Von diesen 239 Mio. € ist der Löwenanteil auf Transferleistungen zurück zu führen, mit denen Pflichtaufgaben erfüllt und die vom Staat bezahlt werden. Knapp 10 Mio. € von den 239,2 entfallen auf sogenannte Freiwilligkeitsleistungen (5.214 T€ Soziales und 4.746 T€ Jugend). „Sogenannte“ deshalb, weil auch die „Freiwilligkeitsleistungen“ teilweise auf Pflichtaufgaben beruhen und nicht so freiwillig sind, wie es die Bezeichnung vermuten lässt. Unsere Fraktion hatte deshalb beantragt, aus den sogenannten Freiwilligkeitsleistungen die tatsächlich „freiwilligen“ Freiwilligkeitsleistungen heraus zu rechnen. Die Auswertung des Haushalts 2023 ergab bei ebenfalls knapp 10 Mio. sogenannter Freiwilligkeitsleistungen, daraus ist im Übrigen auch ersichtlich, dass es in 2024 im Vergleich zum Vorjahr vor allem dank der CDU/ JL Liste Vertreter im JHSA nahezu keine Erhöhung gab, dass laut dieser Auswertung ganze 2,6 Mio. € echte, also „freiwillige“ Freiwilligkeitsleistungen sind. Bei diesen Freiwilligkeitsleistungen handelt es sich ausschließlich um präventive Maßnahmen oder um Maßnahmen, die direkt den Kreisbürgerinnen und Kreisbürgern zugutekommen und die oftmals Lücken schließen, die andere Institutionen schließen müssten. Eines von vielen Beispielen ist der Antrag auf Erhöhung der Fördermittel für die Psychologischen Beratungsstellen, dem wir zustimmen werden. Zuständig für die flächendeckende ärztliche Versorgung ist die Kassenärztliche Vereinigung. Diese kommt ihrer Verantwortung aber nicht nach und uns als Landkreis bliebe nur die Möglichkeit, unsere psychisch erkrankten Menschen im Stich zu lassen oder eben ein niederschwelliges Beratungsangebot zu finanzieren.
7,4 Mio. € beruhen auf Pflichtaufgaben. Das heißt im Klartext, der Landkreis kann lediglich über ein ganzes Prozent des Sozialetats frei entscheiden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist nicht nur die Steigerung des Budgets problematisch zu sehen. Damit verbunden ist auch ein Leistungsversprechen, welches durch die Mitarbeiterinnen Mitarbeiter der Kreisverwaltung erfüllt werden muss. Der Stellenplan sieht allein im Sozialbereich eine Stellenmehrung von 59 Stellen vor. Es hat sich bereits in der jüngsten Vergangenheit als schwierig erwiesen hierfür ausreichend geeignetes Personal einzustellen.
Ich möchte allerdings nochmals kurz auf das gestiegene Budget zurückkommen. Zur Wahrheit gehört natürlich auch dazu, dass ich bisher von einer Bruttosteigerung gesprochen habe, die auch nicht unwesentlich durch Kostenerstattung von Bund und Land reduziert wird. Die Nettobelastung steigt aber immerhin auch noch um rund
12 Mio. € an, also rund 1,5 Punkte Kreisumlage. Die Kostenerstattungen von rund 28 Mio. € sind nach unserer Auffassung allerdings auch mit erheblicher Vorsicht zu betrachten. Schaut man allein auf das Bundesteilhabesetz (BTHG), welches wir bereits seit geraumer Zeit wegen der finanziellen und personellen Risiken bei der Umsetzung kritisieren. Allein dafür ist bereits eine Stellenmehrung von rund 18 Stellen entstanden und soll auf 26 anwachsen. Dieses Personal soll gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung einen individuellen Teilhabeplan erarbeiten. Noch nicht berücksichtigt ist das Personal, welches auf der Seite der Leistungserbringer eingestellt werden muss. Hier geht man von einer Personalsteigung von rund 40 % aus. Und natürlich ist der Arbeitskräftemangel keine reine Theorie, sondern in der Praxis stellt sich die Personalgewinnung in dieser Größenordnung als nicht machbar dar. Also ein eindeutiges Beispiel eines Leistungsversprechens durch den Bund, welches andere erfüllen müssen und vermutlich nicht können. Bisher wurde zumindest eine volle Kostenerstattung zugesichert, allerdings mit dem Vorbehalt einer Evaluierung nach vier Jahren und die Erstattung ist an den Nachweis der sozialen Teilhabe geknüpft. Die Parameter wie dieser Nachweis zu führen ist, sind noch nicht bekannt. Leider schwindet immer mehr das Vertrauen in die Verantwortlichen, wenn es darum geht am Ende Wort zu halten. Blicken wir beispielsweise auf den heutigen Tagesordnungspunkt 6. Das Deutschland – Ticket. wurde vor einem Jahr vollmundig versprochen und ins politische Schaufenster gestellt. In der Vorlage ist eindrucksvoll nachzulesen, dass der Bund ursprünglich nicht einmal die Dynamisierung bei der Kostenerstattung vornehmen wollte. Sämtliche Kostensteigerungen und Risiken hätte die kommunale Seite tragen müssen. Dies entspricht natürlich nicht unseren Vorstellungen der Einhaltung von Konnexität. Nunmehr ist die Finanzierung für die Zukunft nicht mehr dauerhaft gesichert und man findet viele Argumente dafür, warum die andere Seite, sprich die Länder und Kommunen ein Versprechen bezahlen sollen, welches der Bund gern weiterhin einlösen möchte. Wir hatten inständig gehofft, dass insbesondere mit Blick auf die Entwicklung in den letzten 3 Jahren alle politischen Ebenen verstanden haben,
– das Leistungsversprechen nicht gegeben werden, wenn diese nicht vollumfänglich und dauerhaft finanziert sind
– wir personelle und finanzielle Grenzen anerkennen
– dass ein Bürokratieabbau unumgänglich ist,
– und wir schon heute versprochene Standards kaum noch halten können.

Leider ist diese Einsicht nach unserer Einschätzung nicht bei allen Verantwortlichen eingetreten. Es werden nach wie vor weiterhin munter Versprechen ins politische Schaufenster gestellt ohne deren Finanzierung sicherzustellen. Schauen wir einfach mal auf die Pressemitteilung von Verkehrsminister Hermann aus der vergangenen Woche zur Mobilitätsgarantie. Bereits beim erstmaligen Versprechen der Mobilitätsgarantie durch das Land Baden-Württemberg hatten wir darauf hingewiesen, dass derjenige bezahlen muss, der diese Garantie geben möchte. Das Land wollte die Kommunen in die Pflicht nehmen und über einen Mobilitätpass den Kommunen erlauben, zusätzliche Einnahmen für die Erfüllung eines Versprechens zu generieren, welches das Land Baden-Württemberg gegeben hat. Um die Mobilitätsgarantie war es wohl mit Blick auf die finanzielle Situation des Landes seither sehr still geworden. Nunmehr macht Minister Hermann einen neuerlichen Vorstoß und begründet diesen mit einer Umfrage. Danach würden sich viele Menschen eine solche Mobilitätsgarantie wünschen. Die Finanzierung ist aber nach wie vor nicht gesichert. Vielmehr wird abermals der Versuch unternommen, den Anschein einer Finanzierung durch eine Mobilitätsabgabe, die die kommunale Seite erheben soll, sichergestellt wäre. Sehr geehrte Damen und Herren, dies ist nichts anderes als würden wir als Kreis fragen, was sich Kreiseinwohner wünschen, wir die Erfüllung dieser Wünsche im Kreistag versprechen und unverhohlen über die Kreisumlage durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bezahlen lassen. Ich muss an dieser Stelle wohl nicht weiter begründen, dass wir mit einer solchen Politik die finanzielle Leistungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden überfordern und das Recht auf Selbstverwaltung und -gestaltung gefährden würden. Deshalb ist es völlig richtig, wenn wir gesetzlich normiert die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden bei der Aufstellung des Kreishaushaltes berücksichtigen müssen. Nichts anderes besagt im Übrigen das Konnexitätsprinzip für Land und den Bund. Warum müssen wir aber immer wieder und noch deutlicher darauf aufmerksam machen?

Im Landkreis Karlsruhe sind wir seit Jahrzenten mit unserm Angebot im ÖPNV nicht nur in Baden – Württemberg weit vorn. Dies gelang uns mit der festen Überzeugung für den Ausbau der Infrastruktur zu investieren und nur dauerhaft finanzierbare Lösungen umzusetzen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mittlerweile nimmt neben dem Sozial- und Personalhaushalt der jährliche Betrag, der für die ÖPNV-Angebote zu leisten ist mit knapp 52 Mio. € jährlich und damit 1 Mio. pro Woche einen prominenten Platz ein. Dabei darf man nicht vergessen, dass die Hälfte dieser Summe von den Gemeinden nach ihrer Bedienungsqualität zu erbringen ist. Das Angebot ist mittlerweile in Teilbereichen sehr gut und entspricht mit dem Halbstundentakt bereits dem angestrebten Landesverkehrskonzept. Aber es gibt natürlich in Teilbereichen noch enormen Handlungsbedarf. Unsere Fraktion ist bereit, die erforderlichen Ausbauschritte planmäßig mitzugehen. Dazu gehört beim Schienenverkehr in erster Linie der Ausbau der S4, hier würden wir uns ein beschleunigtes Vorgehen wünschen, aber auch die Planung der S 2, die die Buslinie 125 künftig ersetzen soll. Auch hier geht alles etwas langsam. Das gilt für die von uns unterstützte Reaktivierung der stillgelegten Schienenstrecken ebenso wie der barrierefreie Ausbau der Haltepunkte aber auch den baldigen Ersatz von nicht barrierefreien Fahrzeugen.

Beim Busverkehr halten wir die nach und nach vorgesehene Ergänzung der Linien durch On-Demand-Verkehre (My Shuttle) in Schwachlastzeiten für eine angemessene und zukunftsorientierte Lösung.

Bei aller Kritik an der Finanzierung des Deutschland – Tickets ist die Idee der Vereinfachung der Tariflandschaft richtig. Deshalb wäre es wirklich ein großer Wurf, wenn dieses Ticket über das Jahr 2024 hinaus Bestand haben könnte. Allerdings müssen wir die Finanzierung durch die Initiatoren einverlangen: nämlich in allererster Linie durch den Bund, aber natürlich auch die Länder. Und dieser Finanzierungsanteil des Bundes darf auch nicht durch Entnahme aus dem Regionalisierungstopf erfolgen, der für den weiteren Ausbau des ÖPNV durch die Länder und Kommunen dringend benötigt wird. Es kann auch nicht sein, dass hier der Einsatz von zusätzlichem Kommunalen Geld zu Lasten unserer anderen Aufgaben verlangt wird, zumal wir befürchten, dass hier der zweite Schritt vor dem ersten gemacht wurde! Denn längst nicht überall im Landkreis steht ein entsprechendes Angebot zur Verfügung, das die Nutzung dieses Tickets überhaupt ermöglicht. Hier wurde klar in der Kategorie Stadt gegen Land gedacht. Denn was nützt das Ticket, wenn kein Angebot zur Verfügung steht. Es geht daher nicht ohne dass der Landkreis den Ausbau der Infrastruktur weiter vorantreibt und das Verkehrsangebot verbessert. Und dazu gehören auch die notwendigen finanziellen Mittel, aber auch moderne Verkehrsmittel wie Stadtbahnen und Busse und auch die notwendigen Fahrer. All dies muss gleichzeitig ausgebaut und verfolgt werden.

Das Jugendticket hat die Schoolcard abgelöst und wir stehen zum kommunalen Finanzierungsanteil für dessen deutschlandweite Gültigkeit. Die Gewinner sind in diesem Fall die Eltern, Schüler und Studenten, die enorme Einsparungen haben. Dies hatten wir im Übrigen in unserem Wahlprogramm zur letzten Kreistagswahl gefordert.

Auch die vorgesehene Einschleifung des S 31/32 findet unsere Zustimmung sofern garantiert ist, dass weiterhin eine Direktanbindung an den Hauptbahnhof Karlsruhe gegeben ist.

Wir sehen den Landkreis hinsichtlich des ÖPNV auf dem richtigen Weg und für die Mobilitätswende gut aufgestellt.

Wenn man unter die nun etwas näher beleuchteten Erträge und Aufwendungen den Strich zieht, muss man leider feststellen, dass auch der Ergebnishaushalt 2024 – ähnlich wie in den Haushaltsplänen der drei Vorjahre ein negatives Ergebnis ausweist und sich das planmäßige Defizit im Vergleich zum Jahr 2023 von rund 16 Mio. auf rund 31 Mio. Euro sogar nahezu verdoppeln könnte. Wie eingangs bereits gesagt: normalerweise würde in dieser Haushaltssituation eigentlich zwangsläufig heiß und intensiv über eine Kreisumlageerhöhung diskutiert werden. Aber dank unserer vorausschauenden Finanzpolitik und der gestiegenen Steuerkraft unserer Gemeinden, können wir in diesem Jahr noch darauf verzichten und damit ihren Haushalten die dringend erforderliche Luft verschaffen. Auch unser Kassenstand lässt dies zu. Wir können die fehlende Liquidität aus dem laufenden Betrieb mit fast 19 Mio. EUR ausgleichen und haben am Ende des Jahres noch einen gewissen Abstand von der Mindestliquidität.

Meine sehr geehrte Damen und Herren,

eine weitere Rekordzahl, die ich eingangs meiner Rede genannt hatte, die Investition von rund 105 Mio. € in Bauprojekte allein im Jahr 2024. Nach der Diskussion um den Neubau des Landratsamtes als Behördenzentrum bestätigt dieser Haushalt, dass wir weiterhin in beindruckender Weise in die wichtigen Themen Infrastruktur, Bildung, Klima- und Umweltschutz investieren.
Dabei ist der Anteil für die Realisierung des Areals natürlich nicht unerheblich. Die bereits beschlossene Darlehenssumme ist aus unserer Sicht dennoch vertretbar, da wir diese Gelder nachhaltig und wirtschaftlich sinnvoll investieren.

In der mittelfristigen Finanzplanung ist erstmals der Mittelabfluss und die Finanzierung für das komplexe Bauprojekt auf Basis der Kostenberechnung dargestellt. Die durchschnittliche jährliche Belastung für das notwendige Projekt liegt bei der wirtschaftlichsten Variante bei rund 5 Mio. €.

Betrachtet man diesen Ansatz in Relation zum Gesamthaushalt, fällt schnell auf, dass bei der Risikobetrachtung der Fokus auf einen anderen Bereich gerichtet werden muss: Die Kostensteigerungen im !Sozialbereich!, der Bereich, der in diesem Jahr brutto um rund 40 Mio. € und netto mit rund 12 Mio. € anwächst.

Insbesondere in der Diskussion um den Neubau haben wir immer wieder auf die Wichtigkeit und Bedeutung unseres Personals für die Gewährleistung unsere Aufgabenerfüllung hingewiesen. Es wird immer schwieriger werden, geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu akquirieren. Dazu gehört es selbstverständlich auch, dieses angemessen unterzubringen. Die multifunktionale Gestaltung des Behördenzentrums ermöglicht uns auch in Zukunft auf jegliche personelle Anforderungen sinnvoll und wirtschaftlich reagieren zu können. Allein 2024 steigt die Zahl der erforderlichen Mitarbeiter im Stellenplan um rund 100 Stellen an. Deshalb hat sich unsere Fraktion abermals sehr intensiv mit den Details in den einzelnen Bereichen auseinandergesetzt. An dieser Stelle möchten wir der Verwaltung ausdrücklich danken, die unsere Fragen dazu sehr gut und schnell beantwortet hat. Wir haben für unsere Auswertung abgefragt:
– in welchem Bereich die Stellen genau benötigt werden,
– liegt die Begründung für die angemeldete Stellenschaffung in
o einer neuen gesetzliche Vorgabe
o in einer Fallzahlensteigerung bei einer Pflichtaufgabe oder Freiwilligkeitsleistung.
– Besteht der Mehraufwand dauerhaft oder befristet.
– Wie hoch ist die Quote der Refinanzierung durch Drittmittel und ist die Finanzierung dauerhaft gesichert.
Sehr geehrte Damen und Herren,
für uns gilt der Grundsatz, dass dort wo es Aufgabenzuwächse gibt, die nach den Grundsätzen der Personalbemessung nur durch mehr Personal bewältigt werden können, wir diese Stellen ohne „wenn und aber“ freigeben. Kritisch sehen wir nach wie vor Bereiche, bei denen wir aufgrund von Landes- oder Bundesentscheidungen Aufgaben wahrnehmen sollen, für die das betreffende Personal nur befristet gefördert wird und wir nicht mehr reagieren können, wenn die Förderung ausläuft Dies ist bei den beantragten Stellen in diesem Jahr nicht der Fall.

Wir möchten anregen, bei den kommenden Beratungen zum Stellenplan uns Kreisräten immer eine solche detaillierte Darstellung zugänglich zu machen und die Grundsätze der Personalbemessung zu erläutern. Wir möchten nicht Pauschalieren, sondern uns differenziert mit dem Stellenplan auseinandersetzen. Dies dient auch der Transparenz für die Öffentlichkeit, insbesondere auch zur Klarstellung, welche Aufgaben wachsen und wo ggf. neue gesetzliche Bürokratie entsteht. Dem heute vorliegenden Stellenplan stimmen wir zu. In diesem Zusammenhang möchten wir ausdrücklich betonen, dass eine hohe Qualität unserer Leistung gutes Personal erfordert, welches auch angemessen bezahlt werden muss. Deshalb begrüßt unsere Fraktion den letztjährigen Tarifabschluss. Wir bedauern allerdings, dass sich die Tarifverhandlungen so in die Länge gezogen haben. Dies gilt gleichermaßen für unsere Kommunalbeamten. Bei der Bürgergelderhöhung war man leider deutlich schneller. Verwundert sind wir wieder einmal in diesem Zusammenhang über Vorschläge des Bundes – Wirtschaftsministers Robert Habeck, der in letzter Woche über die Idee eines gesetzlich verankerten Rechts auf Home – Office und eine freie Einteilung der Arbeitszeit sinnierte, um so dem Arbeitskräftemangel zu begegnen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wiederholen uns bis es auch der Letzte verstanden hat: wir brauchen weniger Bürokratie und nicht mehr Gesetze! Wir müssen die Leitplanken wieder öffnen, auf den Mut, die Kreativität und das Können der Menschen auf allen Ebenen und insbesondere auch in unserer Wirtschaft und Wissenschaft mehr vertrauen. Gefühlt waren wir in den Zeiten des deutschen Wirtschaftswunders auf einer vierspurigen Autobahn unterwegs. Die Leitplanken wurden konstant enger bis auf eine einspurige Fahrbahn zurückgebaut und nun will die Politik noch Bodenschweller einbauen. Wir brauchen zur Sicherung unseres Wohlstandes kein Staatsunternehmen, kein Bürokratiemonster und keinen Kontrollwahn, sondern eine ideologiefreie Politik in einem ökonomischen, ökologischen und sozialen Gleichgewicht zum Wohle der Allgemeinheit. Deshalb muss es bei unseren Entscheidungen auch im Kreistag immer eine Rolle spielen, inwieweit wir künftige Generationen be- oder entlasten. Wir halten es für ein verheerendes Signal für unseren föderalistischen Staatsaufbau und unsere Demokratie, wenn beispielsweise auf Bundesebene ein rechtswidriger Haushalt verabschiedet wird, um parteipolitisch – ideologisch geprägte Ziele umsetzen zu können, die später bezahlt werden sollen. Im Sinne eines ökonomischen, ökologischen und sozialen Gleichgewichts muss auf allen Ebenen sichergestellt sein, ob und wie damit künftige Generationen be- oder entlastet werden. Das ist ansonsten keine nachhaltige und auch keine vertrauensbildende Politik, insbesondere auch dann nicht, wenn die Menschen immer wieder quasi „über Nacht“ unvorhersehbar belastet werden. Auch der Landkreis Karlsruhe muss wohl auf bereits zugesagte oder in Aussicht gestellte Zuschüsse beispielsweise bei Projekten der Energieagentur verzichten. Wir müssen in diesem Land darauf vertrauen können, dass Zusagen auch seriös finanziert sind. Diese Fehler kann man vermeiden, wenn man im Sinne eines ökonomischen, ökologischen und sozialen Gleichgewichts anerkennt, dass alle Ebenen in einem föderalistischen Staatensystem dann gut arbeiten, wenn sie anerkennen, dass es finanzielle und personelle Grenzen gibt. Zudem jegliche Entscheidungen daraufhin überprüft werden, wie sich diese langfristig auswirken. Deshalb kommen wir immer wieder auch in der Haushaltsrede darauf zurück, dass ein elementares strategisches Instrument im Landkreis Karlsruhe auf Antrag der CDU / Jungen Liste Fraktion im Jahr 2015 auf den Weg gebracht wurde, um genau eine solche Politik zu unterstützen. Unsere 10 – Jahresplanung zeigt uns immer wieder auf, wie sich unsere Entscheidungen in Zukunft auswirken und ob die Leistungsfähigkeit des Landkreises dauerhaft gesichert bleibt. Die aktuelle Finanzplanung zeigt in aller Deutlichkeit auf, dass leider auch die Leistungsfähigkeit des Landkreises mit seinen 32 Städten und Gemeinden mit einer prognostizierten Kreisumlage von 34 Prozentpunkten im Jahr 2029 an seine Grenzen kommt, wohlgemerkt schon bei der Erfüllung der bestehenden Standards. Dabei haben die Risiken der jährlich steigenden Sozialausgaben die größte Sprengkraft. Deshalb können und wollen wir den heutigen Anträgen der Fraktion der Bündnis 90 / Die Grünen auf neue Freiwilligkeitsleitungen:
– Zur Ausweitung der Präventionsstrategie für Kinder bis 10 Jahren,
– Der Einrichtung einer Koordinierungsstelle an allen Grundschulen im Landkreis sowie
– der Einrichtung einer „Bildungsregion Landkreis Karlsruhe“ gemäß Landesprogramm
nicht zustimmen. Für Kinder bis 10 Jahre besteht eine Vielfalt an Angeboten. Die Schulsozialarbeit wird bereits vom Landkreis freiwillig gefördert und die letztendliche Entscheidung obliegt der Selbstverwaltung einer jeden Gemeinde. Wir würden nur zusätzliche Bürokratie aufbauen, was auch für die Bildungsregion gilt. Fangen wir bei uns selber an, wenn wir Bürokratieabbau und Aufgabenkritik ernst nehmen und auch von anderen fordern. Unsere Fraktion appelliert darüber hinaus eindringlich dafür, sich auf die Entlastungsallianz in Baden-Württemberg mit Gemeindetag, Städtetag, Landkreistag, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Unternehmerverband, Sparkassenverband und Genossenschaftsverband nicht nur einzulassen, sondern schnellst möglich belastbare Ergebnisse zu erarbeiten. Dabei darf es auch kein Tabuthema sein, bei bereits beschlossenen Gesetzen wie beim Bundesteilhabegesetz nachzusteuern. Natürlich ist mehr individuelle Teilhabe wünschenswert. Wenn man allerdings sieht, dass man Menschen über einen individuellen Teilhabeplan etwas verspricht, was aufgrund des fehlenden Personals am Ende niemand einlösen kann, führt dies zu Politikverdrossenheit. Realpolitik heißt nur die Dinge zu versprechen, die auch tatsächlich bei den Menschen ankommen. Dies schafft Vertrauen in die handelnden Personen. Dazu gehört es auch erkennbare Fehlanreize wie beispielsweise durch das Bürgergeld, insbesondere auch bei Flüchtlingen aus der Ukraine wieder abzustellen. Laut Allensbach, so war es heute in der FAZ zu lesen, glaubt eine Mehrheit der Menschen, hohe Sozialleistungen schadet der Leistungsbereitschaft. Die Zuwanderung muss ernsthaft geordnet werden und nicht nur aus Parteiinteressen u.v.a.m. Nur dadurch kann auch die Leistungsfähigkeit des Landkreises Karlsruhe dauerhaft gesichert werden.

Mit Blick auf die Qualität und Leistungsfähigkeit zum Wohle der Menschen im Landkreis Karlsruhe beschäftigen wir uns seit Jahren intensiv mit unseren Kliniken. Dies hat sich bisher deutlich positiv bemerkbar gemacht. Unsere Kliniken in Bretten und Bruchsal haben auch im vergangenen Jahr eine hervorragende medizinische Versorgung unserer Bevölkerung gewährleistet. Dafür steht unser Personal in allen Bereichen des Klinikspektrums.

Sorge bereitet uns allerdings nach wie vor der erhebliche Fachkraftmangel, der zu hoher Nichtbelegung von Kranken-Betten (60 !). Dies führt nicht nur zu einem finanziellen Abmangel, sondern auch und vor allem zu einem Engpass für die Patientenversorgung.

Neben dem Klinikbetrieb gehen gleichzeitig Umbau und Neubau an beiden Standorten weiter. So seien beispielsweise in Bruchsal das Richtfest für den D-Bau (neue OP-Räume), die Aufnahme der Planung des Umbaus und der Erweiterung der Zentralen Notaufnahme sowie die Stärkung des Standorts Bretten durch den Neubau einer zentralen Aufbereitung für Medizinprodukte (Sterilisierung), die auch Bruchsal und die Enzkreiskliniken versorgen wird. Hinsichtlich des heute auch zu beschließenden Unternehmensplans gilt es mit Genugtuung festzuhalten, dass wir wirtschaftlich gesehen, noch zum „Oberhaus“ in der Kliniklandschaft gehören. Die Kliniken sind finanziell stabil aufgestellt, sodass trotz eines erwarteten Defizits von rd. 3. Mio. €, die aus dem sog. „Sparschwein“ gedeckt werden, auf eine Übernahme von Annuitäten durch den Landkreis verzichtet werden kann und kein finanzielles Engagement des Landkreises in 2024 erforderlich ist!

Große Sorgen bereitet uns auch die mit großen Worten von Herrn Lauterbach als Revolution angekündigte Klinikreform im vergangenen Jahr. Herr Lauterbach hat im Übrigen mit seinem Ministerium in den ersten 2 Jahren seiner Amtszeit bereits 70 neue Gesetze erlassen, was ebenfalls nicht für verstandenen Bürokratieabbau spricht. Bei der in Rede stehenden Klinikreform ohne Beteiligung derer, die von Klinik etwas verstehen, nämlich die Krankenhausgesellschaft oder der Länder, wurden Überlegungen laut, die für viele Kliniken existenzbedrohend wären. Die angedachten Mechanismen würden auch die gesunde Struktur in unserer Holding negativ beeinflussen. Erfreulicherweise hat der Bundesrat dieses Gesetzeswerk vorerst gestoppt. Im Erfinden von neuen Begrifflichkeiten hat der Spiegel jüngst der Bundesregierung eine Kreativität von „Quatschwörtern“ zugebilligt. Wie wahr. Die Entwicklung ist aber ernst und wir müssen uns anstrengen, um Regelungen zu verhindern, die zu keiner besseren finanziellen Situation und keiner weiteren Verbesserung der medizinischen Versorgung führen. Wenn ich an die gerade aus Berlin angekündigte Reform der Notfallversorgung denke, so scheint es genau so weiter zu gehen. Wobei hier vielleicht der Schein trügt, nach dem die Kassenärztliche Vereinigung ohne Not quasi über Nacht die Organisation der Notfallpraxen nach einem Einzelfallurteil zur Sozialversicherungspflicht der sog. Poolärzte auf den Kopf gestellt hat. In einem Papier des Bundesgesundheitsministeriums wird nun als Ziel das „Integrierte Notfallzentrum“ bei den Krankenhäusern genannt. Das könnte tatsächlich ein vernünftiger Weg sein, um auch die Zentralen Notaufnahmen in den Krankenhäusern spürbar zu entlasten.

Unbeschadet dessen möchte die CDU / Junge Liste-Fraktion den Verantwortlichen in der Geschäftsführung der Holding und unserer Kliniken sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Anerkennung für die vorbildliche Arbeit zollen und Dankeschön sagen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

das Zahlenwerk im Wirtschaftsplan 2024 einschließlich der Finanzplanung unseres Abfallwirtschaftsbetriebs findet ebenfalls unsere volle Zustimmung. Doch nicht nur die Finanzzahlen sind gut! Auch die Ergebnisse der Abfallstatistik im Landkreis können sich im landesweiten Vergleich sehen lassen. Wir sind deutlich besser bei
– die der Restmüllmenge ist weiter zurückgegangen. In 2022 fielen bei uns noch 84 kg/EW/Jahr an. Im Land waren es fast 35 % mehr…
– gleichzeitig entstanden bei den Bio- und Grünabfällen mit rd. 33 kg. Dies sind hauptsächlich Küchenabfälle. Zusammen mit den Grünabfällen liegt der Landkreis Karlsruhe mit 193 kg/EW/Jahr weit über dem Durchschnitt Baden-Württembergs von 138 kg organischer Abfälle. 40 % liegen wir besser…
– Bei der Wertstoffmenge liegen wir weiterhin deutlich über dem Landesdurchschnitt. Beim Sperrmüll trotz kostenfreier Abnahme nur im Landesdurchschnitt. Und Bei den Gewerbeabfällen belegt die doppelt so hohe spezifische Bau -und Gewerbeabfallmenge gegenüber dem Durchschnitt im Land den Erfolg des seit 20 Jahren praktizierten Servicemodells.
Die CDU / Junge Liste Fraktion hat vor zwei Jahren bei der Gebührendiskussion für einen 2-jährigen Kalkulationszeitraum in den Jahren 2023-2024 plädiert. Der dann auch so beschlossen wurde! Mit dem nun eingeplanten vollständigen Gebührenabbau zum Ende dieses Jahres und dem erfreulicherweise mit einer Gebührenüberdeckung von rd. 5,5 Mio. Euro abgerechneten Vorjahr können wir deshalb unseren Einwohnerinnen und Einwohnern die gute Botschaft übermitteln, dass die Abfallgebühren im Landkreis 2024 und auch im kommenden Jahr unverändert stabil bleiben.

Und dies will doch in dieser von Preis -und Kostensteigerungen getriebenen Zeit etwas heißen!

Der neue Kreistag kann dann eine grundlegende Überprüfung des abfallwirtschaftlichen Angebotes an die Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner sowie eine stärker nutzerabhängige Anpassung des Gebührensystems beraten.

Eine Anmerkung ist unserer Fraktion allerdings schon heute wichtig! Wenn die Mehrheit der Haushalte im Landkreis das für sie kostenfreie Bringsystem des Bioabfalls zu den Grünabfallsammelplätzen bevorzugt, sollten wir nicht „oberlehrerhaft“ versuchen den Nutzern nur noch das Holsystem mit Kosten für die Haushalte aufzuzwingen.

Wie schon festgestellt spricht unser Ergebnis der Bio -und Grünabfallmenge im Landkreis für sich!

Das Team des AWB mit unserer neuen Geschäftsführung macht eine sehr gute Arbeit Job. Danke dafür!

Am Ende meiner Rede bleibt wie immer die Hoffnung und mein unbändiger Optimismus, dass die Einsicht zum Bürokratieabbau und eine ideologiefreie Politik in einem ökonomischen, ökologischen und sozialen Gleichgewicht auf allen politischen Ebenen zum Wohle der Menschen besteht.

Wir, die kommunale Familie, kann Zukunft und wir reichen dem Bund und dem Land immer wieder die Hände für eine erfolgreichen Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen für die wir gemeinsam Verantwortung tragen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir stimmen dem heute vorgelegten Zahlenwerk zu und folgen den Beschlussempfehlungen der Verwaltung bzw. den Empfehlungen aus dem Verwaltungsausschuss vom 11.01.2024 unter Ziff. 1 a, b und e, sowie den Ziff. 2, 3 und 4. Die Anträge unter Ziff. 1 c und d lehnen wir ab. Weiterhin stimmen wir den Beschlussempfehlungen zu den Tagesordnungspunkte 4 und 5 zu.

Ich danke meiner Fraktion für die sehr gute und intensive Zusammenarbeit.

Ihnen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit im Kreistag des Landkreises Karlsruhe. Unser besonderer Dank gilt Herrn Landrat Dr. Schnaudigel mit seinem Team und am heutigen Tag besonders Herrn Watteroth für die Erstellung des Haushaltes und die sehr gute Arbeit mit dem Kreistag.

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