Haushaltsrede 2025

15/01/2025

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Özcan,
geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde,
liebe Gemeinderatskolleginnen und Gemeinderatskollegen,
werte Mitbürgerinnen und Mitbürger von Walzbachtal,

Das Jahr 2024 war erneut geprägt von globalen und nationalen Krisen, welche unter anderem zu wirtschaftlicher Unsicherheit führten. Hinzu kamen weltweit Naturereignisse, die viele Menschenleben forderten und immense Schäden verursachten. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) Deutschlands ist im zweiten Jahr in Folge gesunken. Einen Rückgang des jährlichen Bruttoinlandsprodukts hat es in der Geschichte der Bundesrepublik erst sechs Mal gegeben. Die Wirtschaftskrise zeigt sich vor allem in der Automobilindustrie, was sich auch bei den Zulieferern bemerkbar macht. Stellvertretend für Walzbachtal sei hier die Firma Prefag genannt.
Aber auch die Bauwirtschaft verzeichnet Einbußen durch rückläufige Baugenehmigungen, hohe Energiekosten und leere Kassen der öffentlichen Bauträger. Stellvertretend für Walzbachtal sei hier die Firma Opterra als Zementlieferant genannt.

Die beiden genannten Unternehmen zählen zu den größeren Steuerzahlern in unserer Gemeinde und spielen eine bedeutende Rolle für unseren Haushalt und die wirtschaftliche Situation in der Region. Als Gemeinderäte und Rathaus sehen wir es als unsere Aufgabe, die Perspektive zu erweitern um zu verstehen, welche Notwendigkeiten und Rahmenbedingungen diese Unternehmen und natürlich auch alle anderen benötigen, um ihren Standort in Walzbachtal langfristig zu sichern und weiterhin für Kapitalgeber und Fachkräfte attraktiv zu bleiben.

Wenn Sie erlauben, würde ich gerne die Situation in Zahlen benennen: Die Gemeinde Walzbachtal verzeichnet von 2023 bis 2025 einen Rückgang von etwa 2,8 Mio € an Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer gehört neben dem Einkommenssteueranteil der Bürgerinnen und Bürger und der Schlüsselzuweisung zu den größten Einkommensarten der Gemeinde.

Trotz rückläufiger Gewerbesteuereinnahmen ist die Gemeinde in der Pflicht, den Gewerbesteuerumlagesatz von 35 % beizubehalten. Wir möchten daher unseren Bürgermeister bitten, sich mit anderen Bürgermeistern in den Gremien Kreistag und Gemeindetag dafür einzusetzen, dass der Gewerbesteuerumlagesatz von 35 % auf 30 % reduziert wird, insbesondere, da eine Erhöhung der Kreisumlage in Diskussion steht.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir weiterhin konstruktiv mit den Unternehmen zusammenarbeiten, um Entwicklungskonzepte zu erörtern und zu verfeinern. Dies betrifft insbesondere das Zementwerk und die Erweiterung des Steinbruchs, die für die zukünftigen Investitionen in die Dekarbonisierung und für die Standortsicherung von existenzieller Bedeutung sind, sowie den nun schon lange ausstehenden Baubeginn der Prefag am Hafnersgrund.

Weitere Transferaufwendungen, die die Gemeinde nach einem festen prozentualen Satz bezahlen muss, sind
• die Kreisumlage,
• laufende Zuweisungen an Gemeinden,
• Zuweisungen an Zweckverbände,
• ÖPNV-Finanzierung,
• Zuweisungen und Zuschüsse an Vereine oder sonstige Einrichtungen
• Betriebskostenumlagen an die kirchlichen Träger der Kindergärten

Diese Kosten lagen in 2023 bei etwa 9,6 Mio € und steigen bis 2028 um etwa 3,8 Mio € auf etwa 13,4 Mio € an.

Die Steigerung von 3,8 Mio € lässt sich größtenteils, nämlich zu einem Betrag von rund 2,3 Mio €, auf die Kreisumlage zurückführen. Die Kreisumlage beträgt derzeit 27,5 % der Steuerkraftsumme und soll nach derzeitigem Stand auf 32 % erhöht werden. Unser Bürgermeister, der auch im Kreistag sitzt, kann dazu sicherlich mehr sagen. Der Landkreis Karlsruhe erwartet allerdings alleine durch das Bundesteilhabegesetz einen Mehraufwand in 2025 von etwa 30 Mio €. Damit wären die erhöhten Einnahmen des Landkreises bereits wieder aufgebraucht. Wir sehen es daher als nicht richtig an, dass der Landkreis sich einen Teil des Mehraufwands durch die Kommunen finanzieren lässt.

Wir möchten daher unseren Bürgermeister bitten, sich in den entsprechenden Gremien im Kreisrat dafür einzusetzen, die Kreisumlage in der geplanten Höhe zu hinterfragen und angesichts der Haushaltslage in den Kommunen eher auf eine Reduzierung hinzuwirken. Eine Erhöhung würde die Gemeinde Walzbachtal beschleunigt in die Überschuldung führen.

Darüber hinaus sind weitere Aufwendungen für Personal, Sach- und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Diese sind von 2023 bis Plan 2025 um 5 Mio € gestiegen. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf die Tariferhöhungen zurückzuführen. Gleichzeitig ist eine Neuverschuldung von fast 6,6 Mio € im gleichen Zeitraum zu verzeichnen. Die ordentlichen Erträge sinken um 6,7 Mio €. Die liquiden Mittel verringern sich um 9,5 Mio €. Die Steuerkraft sinkt um 4,8 Mio €. Die Zuweisungen sind zwar rückläufig und sinken um etwa 900 T€. Die Steigerung der Steuereinnahmen von etwa 2 Mio € ist unserer Ansicht nach auf die Annahme steigender Einkommen der Bürgerinnen und Bürger begründet, was wir in Zeiten wirtschaftlicher Krisen, zunehmender Kurzarbeiten und Insolvenzen als einen zu optimistischen Ansatz betrachten. Das Eigenkapital von etwa 35 Mio € wird voraussichtlich im Jahr 2029 erschöpft sein, was zu einer Überschuldung der Gemeinde führen könnte. Dies könnte unter Umständen dazu führen, dass die §§ 120 ff. der Gemeindeordnung Baden-Württemberg Anwendung finden, wobei das Landratsamt als Rechtsaufsichtbehörde die Entscheidungen übernimmt.

Die Gemeinde darf dann nur noch Ausgaben leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist. Gleichzeitig sehen wir uns mit einer Einschränkung der Zuständigkeiten und Kompetenzen des Rathauses konfrontiert, da im worst-case die Rechtsaufsichtsbehörde einen Beauftragten bestellen kann, der die Finanzgeschäfte übernimmt. Das bedeutet, dass ab 2029 eine erhebliche Reduzierung oder gar ein Entfall von Freiwilligenleistungen wie der Vereinsförderung durch das Landratsamt zu erwarten ist. Die Umsetzung von Projekten ist nur möglich, wenn sie der Bestandserhaltung oder Pflichtaufgaben dienen. Die Schaffung neuer Stellen oder die Neubesetzung vakanter Stellen ist in der Situation dann leider nicht möglich. Auch Beförderungen in eine höhere Entgeltstufe oder Gruppe sind stark eingeschränkt.

Dennoch haben wir, wie in unserem Kommunalwahlprogramm versprochen, die Aufkommensneutralität durch die Änderung der Grundsteuer unterstützt, da wir die Auswirkungen erstmal verstehen und bewerten müssen. Auch wenn es für einige wenige eine signifikante Erhöhung der Grundsteuerabgabe gab, profitiert ein Großteil der Walzbachtaler Eigentümer durch eine lediglich moderate Erhöhung bzw. durch eine Reduzierung der Grundsteuerabgaben.

Für die Vereine könnte es in den nächsten Jahren eine größere Herausforderung bedeuten, da neben den gestiegenen Kosten für Wasser/Abwasser und Strom/Wärme ab 2029 auch die Vereinszuschüsse in der Zukunft nicht gesichert sind. Wir möchten die Vereine höflich bitten, sich bereits heute mit dem Thema der Kompensation auseinanderzusetzen und Konzepte zu erarbeiten.

Wir möchten jedoch das Rathaus und alle Fraktionen daran erinnern, dass wir im kommunalen Wettbewerb mit anderen Gemeinden stehen. Jeder buhlt um gute Unternehmen, die Gewerbesteuer bringen, oder um einkommensstarke Bürgerinnen und Bürger, die den Einkommensteueranteil hochhalten. Eine lokal begrenzte, signifikante Gewerbe- und Grundsteuererhöhung in Walzbachtal könnte daher möglicherweise nicht zielführend sein, da diese Zielgruppen abwandern bzw. sich nicht für Walzbachtal entscheiden werden, es sei denn die infrastrukturellen Voraussetzungen sind weiterhin ungeschlagen.

Trotz der Herausforderungen, die zu bewältigen sind, bieten sich der Gemeinde mit den anstehenden Großprojekten Chancen, die es zu nutzen gilt. Die Umsetzung mancher Projekte ist trotz der angespannten Kassenlage eine Pflichtaufgabe der Gemeinde.

Die Realisierung der B293 sowie die ausgewiesenen Flächen für Windkraftanlagen in Walzbachtal und am Heuberg könnten eine gute Gelegenheit sein, entsprechende Gewerbeflächen zu entwickeln und eine Energiegenossenschaft im Rahmen eines Public-Private-Partnerships im Sinne einer Zweckgemeinschaft zu gründen. Ziel von PPP ist die Arbeitsteilung, wobei der private Partner die Verantwortung für die effiziente Erstellung der Leistung übernimmt, während die öffentliche Hand dafür Sorge trägt, dass gemeinwohlorientierte Ziele beachtet werden. Die Gemeinde könnte von einer Partnerschaft mit der privaten Wirtschaft eine Entlastung der angespannten öffentlichen Haushalte erwarten, da der private Unternehmer die Finanzierung ganz oder teilweise selbst besorgt und daher auf die Wirtschaftlichkeit des Projektes achten muss.

Der zweigleisige Ausbau der S4 wird voraussichtlich zu erheblichen Einschränkungen in der Zuverlässigkeit des ÖPNV in den nächsten Jahren führen, bis die Bauarbeiten abgeschlossen sind und der ordnungsgemäße Betrieb wieder aufgenommen werden kann. Wir möchten das Rathaus höflich bitten, sich beim Regierungspräsidium dafür einzusetzen, dass die Bauarbeiten an den Gleisen sowie an der B293 gut gegenseitig koordiniert werden. So können große Einschränkungen und ein Verkehrschaos vermieden werden.

Die CDU setzt sich für den zweigleisigen Ausbau des Jöhlinger Tunnels ein, da dieser ansonsten als Nadelöhr gilt. Ein zweigleisiger Ausbau ohne den Tunnelausbau wäre nicht optimal.

Die Insolvenz des Betreibers und Investors Orpea hat die Entwicklung eines Seniorenwohnheims am Gageneck in Jöhlingen vorübergehend zum Stillstand gebracht.

Die Entwicklung eines neuen Feuerwehrhauses in Jöhlingen, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht, ist eine weitere wichtige Aufgabe.

Die Infrastruktur, wie zum Beispiel der Straßenzustand und Wasserrohrbrüche, sind Themen, die uns weiterhin beschäftigen werden.

Ab dem Schuljahr 2025/2026 besteht für die ersten Klassen der Anspruch auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen. Dies bedeutet neben dem zusätzlichen Personalaufwand auch die räumliche Bereitstellung und Anpassung für die Angebote und für eine Mensa. Parallel dazu wird der Hortbetrieb schrittweise als freiwillige Leistung reduziert, was allerdings aufgrund der neuen Pflichtaufgabe keine finanzielle Einsparung bringt.

Das Ablaufdatum der wasserrechtlichen Genehmigung des Klärwerkes im Abwasserzweckverband Ende 2026 erfordert eine neue Genehmigung und einige technische Erneuerungen, um den kommenden gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Wie in der Einwohnerversammlung bereits mitgeteilt, wird die Investitionssumme auf etwa 25 Mio € geschätzt. Diese wird von den Gemeinden Weingarten und Walzbachtal getragen, was erwartungsgemäß eine weiteren Erhöhung der Abwassergebühren zur Folge haben kann.

Angesichts der ohnehin angespannten Haushaltslage und der bevorstehenden Investitionen sollten wir uns daher intensiver damit beschäftigen, wie wir mit einer angemessenen Amortisationszeit in Energieeffizienz- und erneuerbare Energien investieren können, um die Ziele des Klimaschutzes voranzutreiben und auch Kosten zu senken (zu nennen sind hier die Themen: Fernwärme in Walzbachtal, PV- und Heizungssysteme in gemeindeeigenen Immobilien und wirtschaftliche Partnerschaften, beispielsweise beim Betrieb von Windkraft- oder PV-Anlagen).

Wir möchten daher die Bundes- und Landesregierung höflich darauf aufmerksam machen, dass bei der Übertragung von Aufgaben an die Kommunen durch den Bund oder das Land auch eine vollständige Finanzierung durch den Bund oder das Land nach dem Konnexitätsprinzip erfolgen sollte. Dies würde den Kommunen den notwendigen Spielraum ermöglichen und ihre Entwicklung fördern. Dies betrifft beispielsweise die Unterbringung von Flüchtlingen, den Anspruch auf einen Kindergartenplatz oder die nun kommende Ganztagsbetreuung.

Das Konnexitätsprinzip ist ein Grundsatz des deutschen Staatsrechts, der in Artikel 104a Grundgesetz (GG) verankert ist. Es besagt, dass die Wahrnehmung von Aufgaben und die Verantwortung für die Finanzierung in der Regel miteinander verbunden sind. In der Praxis bedeutet dies, dass die jeweilige Ebene im föderalistischen Staat, der die Wahrnehmung einer bestimmten Aufgabe innehat, auch für die damit verbundene Finanzierung verantwortlich ist. Um es umgangssprachlichen auszudrücken: Wer die Musik bestellt, der bezahlt.

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland insgesamt etwa 916 Mrd € Steuern vor der Steuerverteilung von Bund, Ländern und Gemeinden eingenommen. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um 20 Mrd €.
Die Städte und Gemeinden haben 144 Mrd € zugewiesen bekommen, was einem Anstieg von etwa 7 % entspricht. Dennoch ist festzustellen, dass die Zuweisungen die Kosten für Pflichtaufgaben nicht vollständig decken können, da diese durch Tariferhöhungen und steigende Energiepreise gestiegen sind.

Ein Beispiel, das wir gerne anführen, ist der Kindergarten. In Walzbachtal werden zwei Kindertagesstätten mit einem kirchlichen Träger und vier kommunalen Kitas betrieben. Mit dem gesetzlich verankerten und verbindlichen Anspruch auf einen Kitaplatz sieht sich die Gemeinde in der Pflicht, die entsprechenden Räumlichkeiten bereitzustellen und sich der Bevölkerungsentwicklung anzupassen. Bei geburtenschwachen Jahrgängen kommt es zu einer Überkapazität, die mit nahezu gleichbleibenden Betriebskosten einhergeht. Der Betreuungsschlüssel ist festgelegt, was auch die Anzahl der ErzieherInnen bestimmt. Hohe gesetzliche Standards und Vorschriften, wie beispielsweise die Installation und der Betrieb einer Küche oder Toiletten, können die Baukosten zusätzlich beeinflussen. Die Gebühren, die von den Eltern getragen werden, decken die Gesamtkosten für den Betrieb der Kita nur zu etwa 16 %. Ein weiterer Teil wird durch eine Zuweisung von etwa 2,5 Mio. € durch das Land gedeckt. Dennoch bleibt eine große Differenz, die durch die Gemeinde Walzbachtal zu tragen ist. Steigende Tarifabschlüsse für die ErzieherInnen sowie steigende Energie- und Beschaffungskosten erschweren die Situation zusätzlich, insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir an unsere eigene Qualität hohe Ansprüche stellen.

Mit Blick auf das Rathaus möchten wir höflich die Bitte aussprechen, im Finanzmanagement mehr Sensibilität zu zeigen und wirtschaftlich zu denken, wenn es um Kosten, Nutzen und Einsparungspotenzial geht.

Wir möchten hier die Gelegenheit nutzen, um aufzuzeigen, was wir seitens der CDU in 2024 auch mit Blick auf den kommunalen Haushalt erreicht haben und erreichen wollten:
• Wir haben im März einen Antrag gestellt, der den Anstoß geben soll, den vorhandenen Leerstand von 185 Wohneinheiten zu erfassen und zu aktivieren. Dies ist ein Thema, das uns sehr am Herzen liegt, da es uns darum geht, die Situation der Wohnraumknappheit in unserer Gemeinde gemeinsam zu lösen. Die Eigentümer haben die Möglichkeit, sich freiwillig beraten zu lassen, wie sie ihren Leerstand oder ihre zu große Wohneinheit in den Markt einbringen können, sofern sie dies wünschen. Jedes Wohngebiet, welches nicht erschlossen werden muss, spart Fläche und Kosten. Das Rathaus möchte dazu im Jahr 2025 Informationsveranstaltungen anbieten. Wir stehen gerne unterstützend bereit.
• Wie im Kommunalwahlkampf versprochen, haben wir die Anpassung des Grundsteuer-Hebesatzes unterstützt, mit dem Ziel der Aufkommensneutralität zum Beginn.
• Bezüglich der Landwirte haben wir folgenden Antrag eingebracht. Die Obmänner der Landwirte könnten in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung über die landwirtschaftlichen Aktivitäten berichten. Denn den wenigsten ist der Aufgabenbereich, die Herausforderungen und die Bedeutung für die Gemeinde insgesamt bewusst. Ebenso ist es uns ein Anliegen, auf die Tätigkeiten der Landwirte aufmerksam zu machen, die in den Aufgabenbereich der Gemeinde fallen und somit auch zu ihren Kosten beitragen.
• Wir haben uns bei der Beschaffung des Kommandowagens für die schnelle Verfügbarkeit der Feuerwehrkommandanten am Einsatzort dafür eingesetzt, dass die Beschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs priorisiert wird, um die zusätzlichen Kosten zu begrenzen.
• Es ist bedauerlich, dass unserem Antrag im Juli zur Prüfung auf Anwendung und Auswirkung eines CO2 Schattenpreises im Vergabeprozess bei Bauausschreibungen nicht zugestimmt wurde. In den kommenden Jahren wird es jedoch notwendig sein, diesen Hebel in Deutschland anzuwenden, insbesondere da er im baden-württembergischen Klimaschutzgesetz bereits als Kann-Vorschrift verankert ist. Es ist jedoch wichtig, sich bewusst zu machen, dass die Implementierung dieses Instruments einen bedeutenden Einfluss auf den kommunalen Haushalt und die Investitionsaufwendungen haben kann.

Die kurze Stellungnahme unseres Fraktionsvorsitzenden Tino Villano zur Einbringung des Haushalts 2025 in der letzten Gemeinderatssitzung hat uns vor Augen geführt, dass wir im Umgang mit den Finanzen noch bewusster agieren und uns nach außen für die Gemeinde Walzbachtal stark machen müssen – gerne auch in Allianzen mit anderen Gemeinden.

Wir möchten höflich darauf hinweisen, dass eine solide Finanzverwaltung die Grundlage für eine erfolgreiche Gemeindegestaltung bildet. Dies muss unser Antrieb sein. Andernfalls besteht die Gefahr, dass wir uns ausschließlich auf die Verwaltung des negativen Haushalts und der Pflichten konzentrieren.

Es ist durchaus nachvollziehbar, dass Gemeinden Schulden aufnehmen, um Investitionen in Infrastruktur, Schulen, Kindertageseinrichtungen und soziale Programme zu tätigen. Solche Investitionen können dazu beitragen, die wirtschaftliche Grundlage für künftige Generationen zu verbessern und so deren Lebensqualität zu steigern. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass eine zu hohe Verschuldung die Fähigkeit zukünftiger Generationen einschränkt, notwendige Investitionen zu tätigen, um ihre eigenen Bedürfnisse zu decken. Dies ist ein Aspekt, der bei der Planung und Umsetzung von Investitionen bedacht und berücksichtigt werden muss, um nachhaltig zu wirtschaften!

Wir möchten die Gelegenheit ergreifen, um allen Spendern von Herzen zu danken, die im Jahr 2024 kleine und große Geldbeträge für Spielplätze, Sportanlagen, Kindergärten und Schulen der Gemeinde gespendet haben. Unser Dank gilt auch den Spendern, die Vereinen und nicht kommunalen Organisationen Geld gespendet haben. Ohne diese großzügigen Spenden wäre es der Gemeinde nicht möglich, zahlreiche Angebote auf hohem Niveau zu finanzieren.

Unser Dank gilt auch den vielen ehrenamtlich Tätigen. Sei es bei der Freiwilligen Feuerwehr, beim DRK und THW, in den Vereinen, der Nachbarschaftshilfe, als Lesepate in den Schulen und Kitas, dem Krankenpflegeverein, dem Pflegestützpunkt mit Vor-Ort-Gesprächen, dem Förderverein für caritativ-diakonische Dienste, dem Seniorenbeirat, dem Tageselternverein, den Sport- und Musikvereinen, der kirchlichen und kommunalen Kinderbetreuung sowie in der Kommunalpolitik. Diese Menschen investieren viel persönliche Zeit und Engagement, um Walzbachtal lebenswert zu gestalten und zu erhalten.

Auch Vereine und Organisationen sehen sich mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert wie Unternehmen, wenn es darum geht, engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden, die bereit sind, eine Funktion zu übernehmen. Auch sie sehen sich mit einer alternden Mitgliederstruktur konfrontiert. Wir möchten daher die Mitglieder und die Bevölkerung ermutigen, in Betracht zu ziehen, ob und wo sie sich vielleicht ehrenamtlich aktiv engagieren könnten.

Wir möchten an dieser Stelle auch unseren geschätzten Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat sowie dem Bürgermeister und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus unseren Dank aussprechen. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit war jederzeit von gegenseitiger Wertschätzung geprägt.

Wir wünschen Ihnen allen und allen Einwohnerinnen und Einwohnern beste Gesundheit, Zuversicht in einer friedlicheren Welt und eine positive Entwicklung unseres geliebten Walzbachtals.

Die CDU-Fraktion stimmt dem Haushalt 2025 und den Wirtschaftsplänen für die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu, damit wir handlungsfähig bleiben,
müssen aber aktiver die Finanzen wirtschaftlich optimieren und uns für Walzbachtal nach außen stark machen.

Besuchen Sie uns auf unserer Homepage: www.cdu-walzbachtal.de

Tobias Schreiber
Stellv. Fraktionsvorsitzender CDU-Walzbachtal

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