„Neubauareal Landratsamt“ Stellungnahme der CDU/Junge Liste

07/05/2023

Stellungnahme der CDU Fraktion / Junge Liste zum TOP 2 ö Kreistag am 04.05.2023 Dienstgebäude Beiertheimer Allee 2

Unsere Kreisrätin Jutta Belstler möchte gerne aus Transparenzgründen die Stellungnahme der CDU/Junge Liste-Fraktion, vorgetragen durch den Fraktionsvorsitzenden Sven Weigt, zur Versachlichung des Themas „Neubauareal Landratsamt“ direkt an Sie zur eigenen Beurteilung übermitteln:

  • Sachstandsbericht
  • Holz-Hybrid-Bauweise als weitere Planungs- und Berechnungsgrundlage
  • Varianten- und Alternativberechnungen
  • Bauvorbescheid vorhanden

Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren,

zur Erfüllung seiner Aufgaben beschäftigt der Landkreis rund 2.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unsere Verpflichtung ist es, diese in angemessenen und geeigneten Räumen unterzubringen. Diese Unterbringung kostet jetzt schon Geld und wird auch in Zukunft Haushaltsmittel beanspruchen. Aufgrund des maroden Gebäudezustandes steht uns das bisherige Landratsamt nicht mehr zur Verfügung, weshalb wir nach einer anderen zukunftsfähigen, wirtschaftlichen und nachhaltigen Lösung suchen müssen. Soweit sind wir uns alle immer noch einig!
Heute stehen weitere Entscheidungen auf dem Weg zur Vorbereitung eines endgültigen Baubeschlusses für den Neubau des Landratsamtes als Behördenzentrum auf unserem Grundstück in der Beiertheimer Allee 2 an. Über den Baubeschluss soll nach dem abgestimmten Zeitplan im Oktober 2023 beraten und beschlossen werden.

Die endgültige Entscheidung rückt damit immer näher und unsere Erfahrung mit verschiedenen anderen Projekten hat uns gelehrt, dass insbesondere der politische Entscheidungsprozess in dieser Phase immer etwas aufgeregter abläuft. Denn es steht eine endgültige Entscheidung mit großer Tragweite an. So haben wir auch die letzten Wochen und Monate empfunden. Unserer Fraktion hilft es dabei, sich bei anstehenden Entscheidungen immer wieder mit einem intensiven Blick in die Projekthistorie zu orientieren, die bisher maßgebenden Entscheidungsgrundlagen nochmals zu vergegenwärtigen, zu überprüfen und die Frage zu stellen, haben wir im Entscheidungsprozess bzw. konkret jetzt in der Leistungsphase 2 und 3 neue Erkenntnisse gewonnen, die bei den unterschiedlichen Meilensteinen heute zu einem anderen Ergebnis führen würden? Meilensteine sind aus unsrer Sicht:

  • Entscheidung zum Abbruch und Neubau
  • Entscheidung für ein VgV Verfahren (VgV=Vergabeverordnung) zum Neubau auf unserem Grundstück
  • Freigabe des Auslobungstextes für das VgV Verfahren
  • Entscheidung für den Siegerentwurf im VgV Verfahren, mit Anpassung des Bauvolumens
  • Beauftragung des Architekten mit Fachplanern – stufenweise: zunächst bis LP 3
  • Erweiterung des Gebäudes in Richtung Ettlinger Tor
  • Abschluss Leistungsphase 2

Diesen Prozess bei aller Komplexität transparent zu gestalten, ist eine große Herausforderung, der wir uns jederzeit stellen. Deshalb möchte unsere Fraktion heute die Gelegenheit nutzen, abermals die bisherigen Entscheidungen in den Fokus zu rücken und zu vergleichen, inwieweit diese mit den in der LP 2 und 3 gewonnen Erkenntnissen übereinstimmen.

  1. Entscheidung Abbruch und Neubau

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

nach intensiven Untersuchungen und Beratungen bereits ab 2017 auf Basis der Einschätzung unterschiedlicher Fachplaner haben wir 2018 einstimmig festgestellt, dass das marode Landratsamtsgebäude nicht mehr wirtschaftlich sanierungsfähig ist und ein Neubau die wirtschaftlichere sowie nachhaltigere Lösung darstellt. Wir sind davon überzeugt, dass

  • bei intensiver Auseinandersetzung mit den uns zur Verfügung stehenden
  • und öffentlich zugänglichen Unterlagen

diese Feststellung auch heute gültig ist und derjenige, der diese Entscheidung bewertet die Möglichkeit hat, sich ebenfalls intensiv mit den Entscheidungsgrundlagen auseinanderzusetzen.

Wir haben seinerzeit ein zu sanierendes Bauvolumen von 20.500 m² BGF (Grundfläche aller Grundrissebenen eines Gebäudes) einem Neubau in gleicher Größenordnung gegenübergestellt. Die zugrunde gelegten Kennwerte ergaben ein Investitionsvolumen von rund 100 Mio. EUR. Für den Neubau wurden dabei rund 4.750 EUR/m² je BGF angenommen. Berücksichtigt man die Preisentwicklung seit 2017, so entspricht dieser Wert heute in etwa 6.400 EUR.

Wir haben uns nach dieser Grundsatzentscheidung mit dem Neubau und insbesondere dem notwendigen Raumprogramm und vielem anderen sehr intensiv beschäftigt. Bei dem bereits ursprünglich angenommenen Bauvolumen von 20.500 m² BGF war zwangsläufig ein öffentliches Vergabeverfahren zur Auswahl des Architekten und der Fachplaner erforderlich.

  1. Freigabe des Auslobungstextes

Im Auslobungstext für dieses Verfahren haben wir uns 2020 in der öffentlichen Kreistagssitzung einstimmig bereits für ein Bauvolumen von 32.000 m² BGF und einem Kostenkennwert für die 300 und 400 Kostengruppen mit 3.650 €/m² BGF entschieden. Diesen Wert haben wir dem Verfahren zugrunde gelegt. Die Anpassung des Volumens auf 32.000 m² BGF erfolgte schon damals aus wirtschaftlichen Gründen. Die intensive Befassung mit unserem Grundstück und der Unterbringung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatte ergeben, dass sich eine Bündelung an diesem Standort sowie eine größere bauliche Ausnutzung unseres Grundstückes wirtschaftlich positiv auf das Projekt und demzufolge auf den Kreishaushalt auswirken.

  1. Ergebnis des Architektenwettbewerbs

Im Ergebnis des Architektenwettbewerbs, in dem die Erweiterung des möglichen Bauvolumens und dessen wirtschaftliche Verwertbarkeit ausdrücklich thematisiert und einstimmig von Fach- sowie Sachpreisrichtern für gut befunden wurde, haben wir uns schließlich ebenfalls einstimmig für eine deutliche Erweiterung des Bauvolumens entschieden, insgesamt sind es mit den darauffolgenden Entscheidungen rund 64.800 m² BGF. Dies geschah bereits in dem Wissen von Miet- und Kaufinteressenten. Die seinerzeit festgelegten Kennwerte für die Kostengruppe 300/400 haben sich bisher nicht verändert. Wenn man diesen Kennwert auf das Bauvolumen anwendet und alle Kostengruppen berücksichtigt, so ist klar, dass man über ein Bauvolumen von brutto rund 400 Millionen € spricht und dies nicht erst seit wenigen Wochen. Dies müsste bei der Entscheidung für den Siegerentwurf und das Bauvolumen fachkundigen Personen völlig klar gewesen sein.

Haben wir nunmehr in der Leistungsphase 2 und 3 schon heute neue Erkenntnisse gewonnen, die unsere bisherigen Grundsatzentscheidungen infrage stellen?

Für die Fraktion der CDU/Junge Liste darf ich sagen, dass wir bisher keine neuen Erkenntnisse gewonnen haben, die bei den bisherigen Grundsatzentscheidungen zu anderen Ergebnissen führen würden.

  1. Grundstücks-/Standortfrage

Die Vorlage macht eindeutige Aussagen zur Wirtschaftlichkeit des Bauvolumens mit und ohne Behördenzentrum, zur Frage selbst bauen oder mieten sowie zu den Auswirkungen einer Verschiebung des Projektes. Vielleicht wird die Standortfrage im Antrag der SPD deshalb wieder thematisiert, um sich nicht entscheiden zu müssen oder eine Begründung zu liefern um sich einer inhaltlichen Diskussion per Enthaltung weiter entziehen zu können. Auf Grund dieses Antrages möchte meine Fraktion heute nochmals auf die Frage der Nutzung unseres Grundstückes eingehen, auch wenn diese Entscheidung richtiger Weise am Anfang des Prozesses getroffen werden musste! Aber unabhängig davon sehr geehrter Herr Rupp: Ist es tatsächlich Ihr Ernst eine Machbarkeitsstudie mit dem Ergebnis der Leistungsphase 3 vergleichen zu wollen? Gehen Sie nicht davon aus, dass bei einem anderen Grundstück abermals ein Bebauungsplanverfahren notwendig wird, dass abermals ein umfangreiches VgV Verfahren zur Auswahl des Architekten und der Fachplaner durchzuführen ist, bevor dann wiederum bis zur Leistungsphase 3 Zeit und Geld aufgewendet werden muss, damit schließlich verlässliche Zahlen für einen Baubeschluss vorliegen? Nicht zu vergessen sind neue Verhandlungen mit Drittnutzern. Ein ehrliches Wort: Der Antrag der SPD macht uns sprachlos und wir sind auf Ihre Ausführungen sehr gespannt!

Es ist uns von Beginn an klar, dass wir über ein Grundstück in Best -Lage von Karlsruhe verfügen. An dieser Stelle darf ich den Entscheidungsträgern für den seinerzeitigen Kauf des Badenwerk-Hochhause, stellvertretend unserem Kollegen Eberhard Roth danken, der die damalige Entscheidung anlässlich der Feierlichkeiten zu 50 Jahre Landkreis Karlsruhe, nochmals eindrucksvoll beschrieben hatte.

Wir haben uns 2017 und 2018 intensiv damit auseinandergesetzt, ob wir den Neubau des Landratsamtes auf unserem eigenen Grundstück oder auch an andere Stelle im Landkreis realisieren möchten. Im Rahmen dieser Diskussion war uns bekannt, dass

  • der Grundstückswert in Best-Lage von Karlsruhe ein anderer ist als beispielsweise in den großen Kreisstädten des Landkreises.
  • bei der Frage der Personalgewinnung und auch bei Berücksichtigung unserer bisherigen Belegschaft wir mit unserem zentralen Grundstück mit hervorragendem ÖPNV Anschluss einen großen Vorteil haben
  • wir nur sehr schwer ein anderes und in gleicher Weise geeignetes Grundstück finden werden.
  • Darüber hinaus, und das ist das auch heute noch Entscheidende, ist der Standort des Landratsamtes gesetzlich festgeschrieben. Sicherlich kann man versuchen dies von der Landesregierung ändern zu lassen. Wenn man dies gewollt hätte, hätte man dies auch zu Beginn des Prozesses tun können. Es sei denn, man hat heute auf Grund des Prozesses Erkenntnisse gewonnen, die man 2017/2018 noch nicht haben konnte.

Wenn man nunmehr Bedenken mit Blick auf das nach dem Vergabeverfahren einstimmig verabschiedete Bauvolumen, insbesondere mit Blick auf veränderte Rahmenbedingungen und dadurch entstehenden Risiken bei den Baukosten und einer Drittverwertung hat, weil nicht die gesamte Fläche durch den Landkreis genutzt wird, sind diese Bedenken nachvollziehbar und werden wohl von allen Kreistagsmitgliedern geteilt. Es besteht auch kein Zweifel an der Beachtung der Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Städte und Gemeinde. Dies sind keine exklusiven Positionen der SPD! Durch den Bau an andere Stelle auf einem anderen Grundstück sind die Risiken und die Bedenken bei den Kosten eines Bauprojektes die Gleichen. Bei den Kosten geht es im Wesentlichen um

  • das Bauvolumen,
  • die Qualität (Raumprogramm / Technik / Konstruktion / Materialien etc.)
  • das Verhältnis Nutz- zu Verkehrsfläche
  • die Genauigkeit bei der Planung,
  • Risiken durch die Inflation,
  • Risiken bei der Finanzierung
  • Drittverwertung
  • und insgesamt die Wirtschaftlichkeit der Investitionssumme.

Dies hat die Verwaltung nochmals eindrucksvoll in Zahlen dargestellt. Und aus dem Antrag der SPD ist zumindest eines zu schließen, dass das jetzt wohl auch die SPD Fraktion verstanden hat.

Wir haben in unsere Fraktion den Anspruch auch dieses Projekt sachorientiert und professionell zu begleiten. Wir haben und werden uns deshalb entsprechend der Projektphasen eines Bauvorhabens intensiv mit den jeweils relevanten Entscheidungen zum jeweils richtigen Zeitpunkt auseinandersetzen. So ist für uns völlig klar, dass wir die Überlegungen der Standortfrage bereits vor Beginn des Projektes abschließend bei der Abwägung aller dargestellten und relevanten Entscheidungsgründe einbezogen haben. Denn der seither nachgelagerte Prozess bedeutet die Freigabe erheblicher Planungskosten und damit Einsatz von Steuergeldern.
Heute sind uns keinerlei neue Erkenntnisse bekannt, die diese grundsätzliche Entscheidung infrage stellen.
Es geht also weiterhin um Bauvolumen, Qualität, Drittnutzung etc. Wir würden uns deshalb sehr freuen, wenn sich die SPD Fraktion wieder diesen Fragen stellt, sich nicht weiter enthält und nicht immer wieder neue Prüfaufträge erfindet, die eine wirtschaftliche Realisierung des Projektes nicht befördern, sondern das finanzielle Risiko eher erhöhen.

  1. Baukosten und Wirtschaftlichkeit

Wir haben mit Abschluss des VgV Verfahrens das heute in Rede stehende Bauvolumen einstimmig verabschiedet. In der Leistungsphase 2 wurde die Kostenannahme durch die Kostenschätzung ersetzt. Die Kostenschätzung bewegt sich im Rahmen der Kostenannahme, sodass wir auch hier aktuell keine neuen Erkenntnisse gewonnen haben und auf die Kostenberechnung der Leistungsphase 3 warten.

Die zur Frage der Wirtschaftlichkeit weiter getroffenen Annahmen wie Sicherung der Finanzierung, Miet- und Kaufverträge sowie Einnahmen aus gemeinsam genutzten Flächen sind bis dato erfüllt oder schon zu einem wesentlichen Teilen vertraglich gesichert.

Als Mehrbelastung für den Kreishaushalt hatten wir 4 Mio. EUR angenommen. Diese Belastung wird sich aufgrund der Zinsentwicklungen nach den vorgelegten aktuellsten Berechnungen zwischen rund 6,5 in der Spitze und 4,5 Mio EUR einpendeln und entspricht damit in der Spitze nicht ganz einem Punkt Kreisumlage auf heutiger Basis.
Nach unseren Vorgaben sind in den bisher zugrunde gelegten Kennwerten (für Kostenannahme und Kostenschätzung) Kosten für Unvorhergesehenes sowie Preissteigerungen enthalten.

Für die Variantenberechnung danken wir der Verwaltung. Es war sicher ein erheblicher Mehraufwand, der aber dazu geführt hat, die Risiken – soweit vorhersehbar – zu beleuchten und für den Kreistag bewertbar zu halten. Die Zahlen haben wir in der Fraktion in unserer internen Arbeitsgruppe zum neuen Areal geprüft und besprochen. Die Varianten und die vorgelegten Daten zum derzeit beschrittenen Weg haben wir mehrschichtig geprüft, hinterfragt berechnet und diskutiert. War uns etwas nicht klar, haben wir in der LK Verwaltung nachgefragt.

Wir sind der Meinung, dass die Kostenannahme mit 3.650 Euro je m² BGF für die KG 300/400 und mit 6520 Euro für die KG 200 -700 sicherlich einen Wert abbilden, der eher im oberen Preissegment liegt, wissen aber auch, dass diese Zahlen im Vorfeld von der Kreisverwaltung mit Fachingenieuren im Lichte der Risiken und der Bauzeit sehr sorgfältig abgewogen wurden und, wie bereits erwähnt, so vom Kreistag mit Freigabe des Auslobungstextes für das VgV Verfahren auch einstimmig freigegeben wurden. Wir gehen also davon aus bzw. erwarten, dass dies der maximale Kostenansatz ist. Die Miet- und Kaufverträge, die von den potentiellen Partnern ebenfalls geprüft wurden, bestätigen das seriöse Rechnen bei diesem Projekt. Wir liegen weiter im Kostenrahmen.

Die Varianten – und Alternativbetrachtung zeigt auf, dass der eingeschlagene Weg mit einer Maximalbebauung unseres Grundstücks in Karlsruhe die wirtschaftlich sinnvollste und damit gerechtfertigte Variante ist.

Für den Baubeschluss entscheidend ist und bleibt für uns aber die Kostenberechnung, auf die wir mit den Entscheidungen zur Gebäudequalität auch heute wieder wesentlichen Einfluss nehmen. Diesen Entscheidungen stellt sich unsere Fraktion. Wir wollen sie auch nicht verschieben, denn eines führt nach unseren Erfahrungen definitiv immer zu Kostensteigerungen, wenn man nämlich keine Entscheidungen treffen möchte, sich nicht intensiv einem Planungsprozess und den notwendigen Planungsphasen stellt und damit kostbare Zeit verstreichen lässt. Für den Abschluss der Leistungsphase 3 müssen wir uns heute bei der Frage der Bauweise in Holz-Hybrid festlegen.

Für die bessere Greifbarkeit einer entsprechenden Konstruktion war die Exkursion zum Fraunhofer Institut sowie die Besichtigung von CARL in Pforzheim sehr aufschlussreich. Darüber hinaus verdeutlichten uns die Ausführungen von Herrn Wittfoht und Herrn Kindsvater wie intensiv sich das Fachbüro mit der Bauweise insbesondere mit Blick auf das Hochhaus und das Bauvolumen auseinandersetzt, um eine optimale und maßgeschneiderte Lösung für unser Bauprojekt zu finden. Wichtig für den Gesamteindruck waren die Anmerkungen der Feuerwehr aus Pforzheim mit Blick auf den Brandschutz.
Ein Aha-Effekt hatten sicher viele: So viel Holz wird da zum Schluss gar nicht zu sehen sein! Der Anteil wird deutlich unter 20% liegen. Auch die Kostenaufschlüsselung zeigt, dass die Konstruktionskosten, mit einem Kostenanteil von 11% das Gesamtprojekt nicht maßgeblich bestimmen werden. 11% bei unserem Investitionsvolumen sind jedoch grundsätzlich nicht unerheblich und müssen mit der Kostenberechnung noch bestätigt werden. Darum gilt es im Vorfeld alle Risiken und Wagnisse auszuschließen.

In unserer Fraktion herrscht nach der Exkursion, dem letzten Begleitgremium, der Gemeinsamen Sitzung von VA und AUT sowie einer intensiven Sondersitzung der das Projekt begleitenden Personen in unserer Fraktion und auch der Gesamtfraktion weiterhin Einigkeit darüber, das Bauvorhaben in Form der Holz-Hybrid-Konstruktion umsetzen zu wollen. Das neue LRA Areal soll beispielhaft für innovatives und nachhaltiges Bauen im öffentlichen Bereich sein. Dass dies in Summe auch etwas mehr kosten wird als eine konventionelle Bauweise, dessen sind wir uns bewusst. Auch wenn in der heutigen Vorlage dargelegt ist, dass die Holz-Hybrid-Konstruktion am Ende vielleicht etwas günstiger sein könnte. Das wollen wir so stehen lassen und gehen davon aus, dass die Kostenberechnung dies so bestätigen wird.

Am Ende geht es aber auch darum, einen soliden funktionalen Bau zu realisieren, der ökonomisch und ökologisch gegenüber den Steuerzahlern vertretbar ist. Dieser Maßstab gilt für die Holz-Hybrid-Konstruktion genauso, wie für die anderen Komponenten des großen Bauwerks, bei denen wir abwägen: z.B. Technik (so viel wie nötig, so wenig wie möglich) oder bei der PV-Anlage.

Dies bedeutet, alle Unwägbarkeiten bereits im Vorfeld weitgehend auszuschließen. Deshalb müssen in der Kostenberechnung alle Kosten im Zusammenhang mit dem Baustoff Holz dargestellt sein, d.h. die Kosten für die Konstruktion, Sicherung von Baustoffen vor Witterung während der Bauzeit, Brandschutz, Baubuchestützen mit Füßchen, etc.. Es geht uns nach wir vor auch um die Risiken bei Wasserschäden. Auf Arbeitsebene wollen wir dazu empfehlen, den Einsatz kostengünstiger Sensorik mit Monitoring zu prüfen und mit der Versicherung abzustimmen.

Den von uns erwarteten Mehrkosten gegenüber einem konventionellen Bau, stehen die Nachhaltigkeit, Co2 Einsparung und sicher auch eine besondere architektonische Atmosphäre die diesen neuen Gebäudekomplex auszeichnen sollen. Letztendlich muss auch das öffentliche Bauen, neue Wege gehen und technische und architektonische Alternativen fördern, dies war von uns allen schon im Wettbewerb so vorgegeben. Für uns als CDU Fraktion/Junge Liste sind aber nach wie vor auch die Gesamtkosten, mit der Kostenberechnung für eine finale Bewertung ausschlaggebend.

Wir befürworten die weitere Planung in Holz-hybridbauweise, wollen aber den vorgegebenen, durchaus ausreichenden Kostenrahmen einhalten und nicht überschreiten.

In diesem Sinne müssen wir Stand heute darauf vertrauen, dass sich die zu erwartenden Kosten weiter im kalkulierten Bereich bewegen und sind gespannt auf die Ergebnisse der Leistungsphase 3, in der die Kostenschätzung durch die Kostenberechnung ersetzt und damit das Zahlenwerk weiter konkretisiert wird. Die von uns geforderte Matrix mit allen wichtigen Parametern wird uns ab diesem Zeitpunkt – wie zugesagt – zur Verfügung gestellt werden.

Eingangs habe ich von einem komplexen Prozess gesprochen, der zudem noch für die Öffentlichkeit transparent dargestellt werden soll.

Wir haben öffentlich transparent dargestellt, warum wir uns für einen Neubau des Landratsamtes entschieden haben. Das kann man grundsätzlich einfach infrage stellen. Man kann sich aber auch die Mühe machen, alle öffentlich zugänglichen Unterlagen, die für die bisherigen Entscheidungen relevant waren, zu prüfen und erst dann eine Haltung dazu formulieren.

Wir haben – öffentlich transparent – das Bauvolumen einstimmig vergrößert und die daraus resultierenden Auswirkungen insbesondere das daraus resultierende Investitionsvolumen öffentlich dargestellt. Wir haben nicht im stillen Kämmerlein mit Zahlen „jongliert“, sondern die Öffentlichkeit über die einzelnen Schritte nie im Unklaren gelassen. Insofern sind wir verwundert, wenn in diesem Zusammenhang vom Fluch der ersten Zahl oder gar einer Kostenexplosion gesprochen wird. Man kann bei öffentlichen Bauten natürlich immer wieder unterstellen und feststellen, dass diese am Ende nicht im vorgegebenen Kostenrahmen realisiert werden. Dafür gibt es wahrlich genügend Beispiele und Gründe. Deshalb haben wir, die Fraktionsvorsitzenden der CDU/Junge Liste, FW, Grüne und FDP, gegenüber den BNN in einem Redaktionsgespräch nochmals dargestellt,

  • wie intensiv und kritisch sich der Kreistag mit diesem Bauprojekt beschäftigt,
  • wie und warum sich das Bauvolumen verändert hat,
  • dass in den zugrunde zu legenden Kostenkennwerten (Kostenannahme, Kosteschätzung sowie in der anstehenden Kostenberechnung) Preisdynamisierungen auf Grund Bauzeit sowie Puffer für Unvorhergesehenes mitberücksichtigt sind
  • und es einen sehr intensiven Planungsprozess vor einem Baubeschluss gibt,
  • sodass wir für uns in Anspruch nehmen, dass die genannten Baukosten eingehalten werden.

Dies kann und muss natürlich auch immer wieder infrage gestellt werden. Wir würden uns darüber freuen, wenn in entsprechender journalistischer Tiefe darüber berichtet wird, wie intensiv und kritisch der gesamte Kreistag dieses Projekt begleitet.
Wir möchten heute nochmals deutlich machen, dass für unsere Fraktion bei einer durchschnittlichen Inflation von 3 Prozent die Kostenobergrenze von 390 Mio. € gesetzt ist und wir davon ausgehen, dass die Kostenberechnung die Annahmen der Kreisverwaltung bestätigen wird.

Zusammenfassend lässt sich außerdem festhalten, dass sich seit dem Wettbewerb zwei wesentliche Parameter verändert haben:

  1. Größeres Bauvolumen: Eine Entscheidung die wir alle hier – nach Vorlage und Sichtung der entsprechenden Unterlagen – einstimmig und bewusst getroffen haben.
  2. Geänderte Zinssituation: Konnten und können wir nicht beeinflussen.

Eine Lösung für die Unterbringung unserer Mitarbeiter ist geboten. Wir halten darum am eingeschlagenen Weg aus Überzeugung fest, werden weiterhin sehr genau prüfen und kritisch hinterfragen, was wir zur Beschlussfassung vorgelegt bekommen. Wir werden weiter nicht laut poltern, sondern sachlich und konstruktiv im Gremium und mit der Landkreisverwaltung und den Fachplanern arbeiten.

Mit dem Abschluss der LP 3 müssen dann die bisher getroffenen Annahmen soweit bestätigt sein, dass ein endgültiger Baubeschluss mit einer hinreichenden Abwägung der Risiken möglich ist. Um es klar zu sagen, wir wollen dieses Projekt realisieren. Bei aller Genauigkeit und Transparenz, die wir als Anspruch an dieses Großbauprojekt stellen, sind wir uns einer Sache bewusst: Ein gewisses Restrisiko wird immer bleiben. So ist es aber im Leben! Wir sind von den Kreiseinwohnern gewählt, dieses Risiko einzuschätzen und letztlich verantwortungsbewusst damit umzugehen – es also zu tragen! Wir sind dazu bereit.

Unserer Fraktion ist bei einem professionellen Bauprozess aber auch völlig klar, dass, sofern die Kostenberechnung wider Erwarten die bisherigen Annahmen nicht bestätigt, ein Stopp des Prozesses mit Überarbeitung des Bauvolumens, eine nochmalige Überprüfung der Qualitäten inkl. Gebäudekonstruktion notwendig wird. Im Worst Case wäre immer auch ein Stopp des Baus grundsätzlich denkbar. Aber auch das ist in einem professionellen Prozess aus unserer Sicht unstrittig, wenn man sich auf eine stufenweise Beauftragung der Planer verständigt hat.

CDU/Junge Liste-Fraktion

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